VORAUSSETZUNGEN UND BEWERBUNG
Vor Beginn einer Ausbildung zum*r staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in beziehungsweise zum*r staatlich anerkannten Heilerziehungspflegehelfer*in sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen und die persönliche Ausbildungseignung beachten. Wichtig ist dabei auch Ihre persönliche Selbsteinschätzung.
Selbsteinschätzung
Ob eine Ausbildung in der Heilerziehungspflege das Richtige für Sie ist, können Sie selbst am besten beurteilen. Die Fragen können Ihnen bei Ihrer Einschätzung helfen:
- Habe ich Freude am Umgang mit Menschen verschiedenen Alters?
- Habe ich Interesse an medizinischen und sozialen Tätigkeiten?
- Bin ich geduldig, empathisch und kommunikativ?
- Kann ich gut mit Menschen umgehen, die körperliche oder psychische Einschränkungen haben?
- Bin ich auch bereit, Verwaltungs- und Schreibarbeiten zur Planung, zur Steuerung und zur Dokumentation zu erledigen?
- Kann ich eigenverantwortlich, aber auch im Team arbeiten?
- Habe ich Schwierigkeiten mit Körperkontakt mit Patientinnen und Patienten?
- Habe ich eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft?
Wenn Sie diese Fragen für sich positiv beantworten können, dann bewerben Sie sich gerne an einer unserer sieben Fachschulen in Bayern.
Zugangsvoraussetzungen für das Heilerziehungspflegerische Einführungsjahr (HEJ)
Das Heilerziehungspflegerische Einführungsjahr ist ein beruflicher Vorbildungsweg für die Ausbildung zum*r Heilerziehungspfleger*in. Die Aufnahme in das HEJ an der Fachschule für Heilerziehungspflege setzt voraus:
-
einen mittleren Schulabschluss,
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die gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf,
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ein amtliches Führungszeugnis und die
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Einverständniserklärung der Eltern (bei minderjährigen Bewerber*innen).
Zugangsvoraussetzungen Ausbildung zum*r Heilerziehungspfleger*in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
Die Aufnahme an die Fachschule setzt voraus:
- einen mittleren Schulabschluss und
-
eine einschlägige berufliche Vorbildung durch
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit oder
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ein erfolgreich abgeschlossenes
- sozialpädagogisches Seminar oder
- sozialpädagogisches Einführungsjahr oder
- heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr oder
- eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe oder
- eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit, oder
- eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes nach Zustimmung der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde oder
- die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit.
Zugangsvoraussetzungen Ausbildung zum*r Heilerziehungspflegehelfer*in
Die Aufnahme an die Fachschule setzt voraus:
- den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und
-
eine einschlägige berufliche Vorbildung durch
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung oder
- eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit oder
- eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes nach Zustimmung der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde oder
- die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit.
Ausbildungseignung für eine Ausbildung in der Heilerziehungspflege
In der Heilerziehungspflege ist man verantwortlich für Menschen aller Altersstufen mit Beeinträchtigungen. Daher kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die gesundheitlich fit sind und keine Straftaten begangen haben.
Um diese Voraussetzungen sicherzustellen, benötigen wir von Ihnen ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein erweitertes Führungszeugnis. Hier erhalten Sie von der Schule zu gegebener Zeit eine Bestätigung für die Beantragung.
Bewerberinnen und Bewerber für eine Heilerziehungspflegeausbildung müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift haben.
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie noch folgende Unterlagen
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist und ausweist, dass der*die Bewerber*in für den Beruf geeignet ist und
- Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist und
- Persönliche Eignung für den Beruf, gesundheitliche Eignung für den angestrebten Beruf
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen zum Beispiel aufgrund des bisherigen Bildungsstandes und des beruflichen Werdegangs wenden Sie sich bitte direkt an Ihre*n Ansprechpartner*in an der Schule Ihrer Wahl.
Bitte beachten Sie: Ausländische Zeugnisse benötigen eine Anerkennung über die Zeugnisanerkennungsstelle.
Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Bewerbungsverfahren
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen haben und sich für eine Ausbildung an einer unserer Schulen bewerben möchten, können Sie dies gleich hier über unser Bewerbungsformular tun. Halten Sie bitte alle Unterlagen als PDF-Datei bereit zum Upload.
So geht's
- Beglaubigte Kopien können Sie bei Notaren, in Bürgerämtern oder bei Kreis-, Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltungen bekommen.
- Sollte Deutsch nicht Ihre Muttersprache sein, benötigen Sie gegebenenfalls ein Deutsch-Zertifikat als Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse. Entsprechende Kurse und Prüfungen werden bei den bfz angeboten.
- Ein amtliches Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.
- Ein ärztliches Attest stellt Ihnen Ihr*e Hausarzt*ärztin nach einer entsprechenden Untersuchung aus.
- Sollten Sie Zeugnisse beibringen, die nicht in Deutschland ausgestellt worden sind, wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle oder melden Sie sich bei uns. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Zeugnisse anerkennen zu lassen.
Sie haben noch Fragen?
Falls Sie noch Fragen haben oder nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Ihre*n Ansprechpartner*in am Standort Ihrer Wahl.
